Sie verbrauchen Strom und bezahlen dabei dennoch so wenig wie möglich. Das geht, wenn Sie sich bewusst um Energieeinsparungen bemühen. Zum Beispiel mit Energiesparlampen statt Glühbirnen. Außerdem wichtig: Nutzen Sie Licht genau dort, wo Sie es benötigen. Punktbeleuchtung am Schreibtisch oder Bewegungsmelder im Garten, im Treppenhaus oder in der Garage.
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1) Als FlexStrom-Kunde gewähren wir Ihnen im Rahmen unseres Flex-Kombi Angebots unter nachfolgenden Voraussetzungen einmalig 250 Frei-kWh Gas auf Ihren FlexGas-Vertrag. Der Anspruch entsteht erst, wenn Sie zum Zeitpunkt der ersten Jahresabrechnung Ihres FlexGas-Vertrages, spätestens aber 15 Monate nach Lieferbeginn mit FlexGas, ununterbrochen FlexStrom- und FlexGas-Kunde sind. Die Frei-kWh werden auf Ihren tatsächlichen Verbrauch angerechnet. Im Falle eines geringeren Verbrauchs besteht kein Anspruch auf Auszahlung.
**14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen; erreichbar Mo.-Fr. 8-22 Uhr, Sa. 10-18 Uhr (außer an Feiertagen)


